Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SHI Homöopathie Schule

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für alle Bildungsgänge und Weiterbildungsangebote der SHI Homöopathie Schule. Sie sind integrierte Bestandteile des Ausbildungsvertrages bei den Bildungsgängen.

Anmeldung

Bildungsgänge/Zertifikate/Mehrtägige Weiterbildungen/: Anmeldungen erfolgen verbindlich und schriftlich per Anmeldeformular, Mail oder Fax.

Fachweiterbildung/Kurse mit beschränkter Teilnehmerzahl: Anmeldungen erfolgen verbindlich und schriftlich per Anmeldeformular, Mail oder Fax. Sie erhalten die Rechnung als Anmeldebestätigung im Voraus.

Vorträge: Anmeldungen erfolgen telefonisch oder schriftlich per Anmeldeformular, Mail oder Fax. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung. Allfällige Abweichungen sind in der Kursausschreibung festgehalten.

Zahlung

Bildungsgänge/Zertifikate: Das Schulgeld ist pro Quartal im Voraus zu entrichten. Die Studierenden erhalten eine entsprechende Rechnung. Die Teilnahme setzt den Zahlungseingang für die gewünschte Ausbildung für die entsprechende Zeitperiode (Quartal) voraus. Erfolgt die Bezahlung nicht rechtzeitig, so behält sich die SHI Homöopathie Schule den Rücktritt vom Vertrag vor.

Mehrtägige Weiterbildungen / Fachweiterbildung/Kurse mit beschränkter Teilnehmerzahl: Die Kursgebühr ist im Voraus zu entrichten. Die Teilnehmenden erhalten nach ihrer Anmeldung eine entsprechende Rechnung. Die Teilnahme setzt den Zahlungseingang für die gewünschte Weiterbildung voraus. Erfolgt die Bezahlung nicht rechtzeitig, so behält sich die SHI Homöopathie Schule den Rücktritt vom Vertrag vor.

Vorträge: Die Kursgebühr ist an der Tageskasse zu bezahlen.

Rücktritt

Bildungsgänge/Zertifikate: Ist im Ausbildungsvertrag geregelt.

Mehrtägige Weiterbildungen: Ist in der Weiterbildungsvereinbarung geregelt.

Intensivseminare/Kurse mit beschränkter Teilnehmerzahl: Bei Rücktritt bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn verrechnen wir eine Storno-Bearbeitungsgebühr von 30 CHF. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen zum Seminar ist der gesamte Seminarbeitrag zu leisten, es sei denn, Sie melden einen Ersatzteilnehmer an. Im Falle von begründeter Verhinderung Ihrer Teilnahme durch Krankheit ist der Seminarbeitrag trotzdem zu bezahlen. Diese Zahlung verfällt jedoch nicht, sondern Sie erhalten einen Gutschein in Höhe des Betrags (ohne Abzug irgendwelcher Stornogebühren). Diesen Gutschein können Sie jederzeit in Form von Teilnahmen bei anderen Seminaren unserer Institution einlösen.

Fachweiterbildungen/Pauschalangebote/Spezialangebote: Bei Rücktritt bis spätestens 2 Wochen vor dem ersten Kurstag/Kursabend verrechnen wir eine Storno-Bearbeitungsgebühr von 30 CHF. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen zum Kurs ist der gesamte Kursbeitrag zu leisten.

Vorträge: Rücktritt jeder Zeit ohne Kostenfolge möglich.

Versäumte Lektionen

Bildungsgänge/Zertifikate: Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich wird auch kein Schulgeld aufgrund versäumter Lektionen zurückerstattet.

Mehrtägige Weiterbildungen/Intensivseminare/Kurse mit beschränkter Teilnehmerzahl: Im Falle von begründeter Verhinderung Ihrer Teilnahme durch Krankheit ist der Kursbeitrag trotzdem zu bezahlen. Diese Zahlung verfällt jedoch nicht, sondern Sie erhalten einen Gutschein in Höhe des Betrags (ohne Abzug irgendwelcher Stornogebühren). Diesen Gutschein können Sie jederzeit in Form von Teilnahmen bei anderen Kursen unserer Institution einlösen.

Fachweiterbildungen/Pauschalangebote/Spezialangebote: Versäumte Weiterbildungen können nicht nachgeholt werden. Es wird auch kein Kursgeld aufgrund versäumter Lektionen zurückerstattet.

Aufzeichnungen

Sowohl den Studierenden, den Teilnehmern von Fachweiterbildungen/Kurse mit beschränkter Teilnehmerzahl/Vorträgen wie auch den Dozierenden ist es strengstens verboten den Unterricht oder Teile davon in Ton- und/oder Bildaufnahmen festzuhalten. Die Schulleitung behält sich das Recht vor, solche Aufzeichnungen zu konfiszieren und zu vernichten.

Organisation

Bildungsgänge/Zertifikate /Mehrtägige Weiterbildungen: Die SHI Homöopathie Schule behält sich vor, in Ausnahmefällen Lektionen zu verschieben. Fällt ein Dozent kurzfristig aus, kann die SHI Homöopathie Schule einen Dozentenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Sollte die Vertretung eines Dozenten oder die Verschiebung der Lektionen trotz aller Bemühungen nicht möglich sein, werden Unterlagen zum Selbststudium zur Verfügung gestellt.

Die SHI Homöopathie Schule behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung den Diplomlehrgang in Homöopathie bis spätestens 4 Wochen und den Bildungsgang Tierhomöopath SHI oder den Bildungsgang dipl. Homöopath hfnh bis 10 Tage vor Beginn abzusagen. Aufgrund höherer Gewalt oder anderer zwingender Gründe kann die SHI Homöopathie Schule den Bildungsgang abbrechen. Der im Voraus bezahlte Betrag wird in solchen Fällen rückvergütet. Weitere Ansprüche wie z. B. Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Fachweiterbildung/Kurse mit beschränkter Teilnehmerzahl/Vorträge: Die SHI Homöopathie Schule behält sich vor, in Ausnahmefällen Veranstaltungen zu verschieben. Fällt ein Dozent kurzfristig aus, kann die SHI Homöopathie Schule einen Referentenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Die SHI Homöopathie Schule behält sich vor, bei ungenügenden Anmeldungen die Weiterbildung bis spätestens eine Woche vor Beginn abzusagen.

Der im Voraus bezahlte Betrag wird in solchen Fällen rückvergütet. Weitere Ansprüche wie z. B. Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Unterkunft und Verpflegung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Studierenden. Ausnahmen werden in der Kursausschreibung erwähnt.

Tiere im Unterricht

Es ist nicht erlaubt, Tiere in den Unterricht mitzunehmen. Ausnahme sind Tiere, welche für Unterrichtszwecke gebraucht werden.

Versicherung

Versicherungen jeder Art, wie z. B. Unfallversicherung und Versicherung gegen den Verlust von Gegenständen sind Sache des Studierenden/Teilnehmende. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung unter Ausschluss jeglicher Haftung von Seiten der Schule und der Dozenten.

Ausländische Studierende haben vor Studienbeginn ihren Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall selbst zu regeln.

Schweigepflicht

Mit der Unterzeichnung der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Wahrung der Schweigepflicht über alle patientenbezogenen Informationen, die Sie im Rahmen dieser Ausbildung oder Veranstaltung erfahren.

Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen sind ab 11. September 2019 gültig, damit verlieren die bisherigen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

Gerichtsstand

Es ist Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist 6300 Zug.